Fissurenversiegelung

In der Kinder- und Jugendzahnheilkunde bzw. -prophylaxe trägt der Verschluss der kariesgefährdeten Fissuren und Grübchen mittels dünn ausfließender Licht gehärteter Kunststoffe erheblich zur Kariesreduktion bei. Die Versiegelung sollte nach dem Zahndurchbruch der bleibenden Zähne erfolgen, da die Schmelzoberfläche zu diesem Zeitpunkt noch ein besonders hohes Kariesrisiko aufweist.

Alle Zähne mit zerklüfteter Oberfläche und mit Grübchen sind besonders Karies gefährdet, denn die tiefen Fissuren bieten den Bakterien gute Haftungsmöglichkeiten. Durch die Fissurenversiegelung erhalten gesunde kariesfreie Zähne für viele Jahre einen wirksamen Schutz gegen Karies!

Die Furchen (Fissuren) in den Kauflächen der Seitenzähne sind die Orte, an denen die bakterielle Plaque meistens nicht ausreichend entfernt wird, oder entfernt werden kann. Hier können die in der Plaque gebildeten Säuren besonders lange auf die Zahnoberfläche einwirken, was schließlich zu Karies führt. Besonders wenn die Fissuren der Zähne tief, bzw. ampullenförmig sind, ist die Fissurenversiegelung besonders sinnvoll. Die Borsten der Zahnbürste können die Ablagerungen in der Tiefe der Fissur nicht entfernen. Karies ist meist die Folge.

Eine Fissurenversiegelung kann aber keinen vollständigen Schutz vor Karies geben, da der gleiche Zahn immer noch über andere Flächen, meistens die Zahnzwischenräume, kariös werden kann.

Die Fissurenversiegelung ist ein besonders wirksamer Schutz vor Karies.

Aus zahnmedizinischer Sicht ist eine Fissurenversiegelung als besonders wirksamer Kariesschutz zu empfehlen. Fissurenversiegelte Zähne werden erheblich weniger von Karies befallen als nicht versiegelte Zähne. Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Bedeutung der Fissurenversiegelung zur Kariesverhütung grundsätzlich erkannt. Allerdings haben nur alle 6-18 Jährige den Anspruch auf eine Fissurenversiegelung und leider auch nur für die großen Backenzähne.

Die Indikation zu Fissuren- und Grübchenversiegelung sollte noach einer klinischen Untersuchung gestellt werden. Für gesunde aber kariesgefährdete Fissuren und Grübchen ist die Indikation zur Versiegelung gegeben.

Eine weiter Indikation zur Fissurenversiegelung ist gegeben bei

  • zwei oder mehr kariöse Läsionen
  • schlechter Mundhygiene
  • unregelmäßige zahnärztliche Kontrollen
  • häufiger Süßigkeitsverzehr